2007-11-21: 27616 Beverstedt betrift die Zweigniederlassung. Ergänzung der Postleitzahl von Amts wegen.
2007-12-11: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Brünjes, Detlef, Lunestedt, *15.03.1952; Friedmann, Beate, Buchholz, *17.07.1964; Haage, Frank, Fintel, *13.03.1961.
2012-08-02: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hoth Kabel- und Rohrleitungsbau Verwaltungs-GmbH, Goldenbow (Amtsgericht Schwerin HRB 596). Registerstelle von Amts wegen ergänzt: Persönlich haftender Gesellschafter: Hoth Verwaltungs GmbH, Buchholz (Amtsgericht Tostedt 4205). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.06.2012 mit der Hoth Kabel- und Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Goldenbow (AG Schwerin HRA 191) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2013-01-11: Prokura erloschen: Brüning, Gerhard, kaufm. Angestellter, Buchholz/N; Brünjes, Detlef, Lunestedt, *15.03.1952. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dzelnitzki, Dirk, Hamburg, *30.05.1966.
2019-06-07: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Pyko Verwaltungs GmbH, . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2019 mit der Pyko Rohrleitungsbau GmbH & Co.KG mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen HRA 27170 HB) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-09-17: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Pyko Verwaltungs GmbH, . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2019 mit der Pyko Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bremerhaven verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.