Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Hottgenroth Software AG

IT-Unternehmen, ETU-Planer, ETU-Simulation..., Versionsübersicht, PSI-THERM, Wichtiger Hinweis, HottCAD, PV-Start-Paket, Futura, Energieberater, Gebäudeerfassung
Adresse / Anfahrt
Von-Hünefeld-Straße 3
50829 Köln
Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-01-11:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 12.11.2021. Geschäftsanschrift: Von-Hünefeld-Straße 3, 50829 Köln. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Flammersfeld, 57632 Flammersfeld, Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 1, 57632 Flammersfeld. Gegenstand: die Entwicklung und der Vertrieb von Soft- und Hardware. Grundkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Holtappels, Jens, Pulheim, *03.09.1975; Palacz, Martin, Erftstadt, *24.09.1979; Wolff, Björn, Bergheim, *29.01.1989. Vorstand: Hottgenroth, Karl-Heinz, Köln, *04.05.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Jaschke, Markus, Hattingen, *28.07.1966. Einzelprokura: Adams, Richard Peter, Köln, *26.05.1960. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hottgenroth Software GmbH & Co. KG, Köln nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing