2007-11-08: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2007 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2007 Teile des Vermögens der Pelzhaus Howahrde mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 15107) als Gesamtheit - mit Ausnahme des Betriebsgrundstückes Kleiner Werth, eingetragen im Grundbuch des AG Wuppertal, Grundbuch Barmen Bl. 5466 - im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-11-08: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.10.2007 wirksam geworden.