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HuGe Automation GmbH

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Adresse / Anfahrt
Im Vogelpool 6
49597 Rieste
1x Adresse:

Alte Dorfstraße 8a
49597 Rieste


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-01-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2021. Geschäftsanschrift: Im Vogelpool 6, 49597 Rieste. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Automatisierung . Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hurrelbrink, Gerald, Rieste, *16.05.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hurrelbrink, Anja, Rieste, *13.06.1984.

2022-06-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2022 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen des HuGe e.K., Rieste im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.05.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.05.2022 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Hurrelbrink, Gerald, Rieste, *16.05.1986 unter der Firma HuGe e.K. in Rieste betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.