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Hubdrive GmbH

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Adresse / Anfahrt
Beethovenstraße 5c
97080 Würzburg
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Gründung 2004
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2006-07-28:
Bestellt: Geschäftsführer: Lachner, Bernd, Veitshöchheim, *28.06.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-09-09:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Beethovenstraße 5, 97080 Würzburg. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Lachner, Bernd, Frickenhausen am Main, *28.06.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-10-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 125.000,00 EUR.

2017-06-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2017 hat die Änderung des § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.

2017-12-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2017 hat die Änderung des § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.

2019-03-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2019 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Hubdrive GmbH.

2021-07-09:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 22.06.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Human 365 GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 15696) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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