Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Hubert Consulting GmbH & Co. KG

Sachversicherung, Kostenversicherung, Sa+So..., Situationsgerechte, Augenmaß, Böses
Adresse / Anfahrt
Hohe Brücke 1
20459 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-08:
(Das Betreiben von Versicherungsmaklerei.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hohe Brücke 1, 20459 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen gesetzlichen Vertretungsorgane sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hubert Beteiligungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 134680).

2015-07-29:
Neue Firma: Hubert Consulting GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.07.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 15.07.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Hubert, Frank, Hamburg, *13.03.1970 unter der Firma Hubert Consulting e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 104208) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.07.2015 wirksam geworden. Die Firma ist geändert worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.