2015-03-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2015. Geschäftsanschrift: Buchenstraße 40, 89558 Böhmenkirch . Gegenstand: Transport, Logistik und Lagerung von Gütern aller Art, Reifenhandel und Service. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Frank, Hubert, Böhmenkirch, *19.03.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-09-16: Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des gesamten Vermögens des Frank, Hubert, Böhmenkirch, *19.03.1957 als Inhaber der Firma "Hubert Frank Termin-Transporte e.K.", Böhmenkirch (Amtsgericht Ulm HRA 724509) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Frank, Hubert, Böhmenkirch, *19.03.1957 hat als Inhaber der Firma "Hubert Frank Termin-Transporte e.K.", Böhmenkirch (Amtsgericht Ulm HRA 724509) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom 16.07.2015 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.