2014-11-28: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.11.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag den Teilbetrieb "Photovoltaik" nebst allen dazugehörigen Aktiva und Passiva aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Pfefferle Photovoltaik GmbH & Co. KG", Münstertal (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703932) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.