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Hubert Schmitz GmbH

S-GARD, DPD, SAFETYTOUR..., HIGH-VIS, Überjacke, Sartec, Proteam, Firefighter
Adresse / Anfahrt
Aphovener Straße 75/77
52525 Heinsberg
1x Adresse:

Düsseldorfer Straße 4
52525 Heinsberg


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18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2010-06-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2010. Geschäftsanschrift: Aphovener Straße 75-77, 52525 Heinsberg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Berufs- und Schutzkleidung aller Art, insbesondere unter dem registrierten Warenzeichen S-GARD. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, auch zur Beteiligung an anderen Unternehmen oder zum Erwerb anderer Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitz, Hubert, Kaufmann, Heinsberg, *08.11.1957; Schmitz, Bruno, Heinsberg, *04.11.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hubert Schmitz GmbH & Co. KG, Heinsberg (Amtsgericht Aachen; HRA 5342) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-12-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer, Geschäftsjahr) beschlossen.

2011-12-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer, Geschäftsjahr) beschlossen.

2012-06-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von bisher 400.000,00 EUR um 10.000,00 EUR auf jetzt 410.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Hubert Schmitz Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Heinsberg (AG Aachen, HRB 10250) beschlossen. 410.000,00 EUR.

2012-06-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Hubert Schmitz Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Heinsberg (AG Aachen, HRB 10250) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und in § 8 (Erbfolge, Güterstand) beschlossen.

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