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Finanzmatrix AG

Notar, Finanzberatung, KfW-Darlehen/Fördermittel..., Darlehensarten, Kaufen/Bauen, Anschlussfinanzierung, Zinsrechner, Finanzprodukten, TVO, Investitionsentscheidungen, Nachhaltigkeitsrisiken, Nachhaltigkeitsfaktoren
Adresse / Anfahrt
Auf dem Zehnthöbel 16b
64572 Büttelborn
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2008-08-26:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.03.2008. Gegenstand: Unternehmensberatung sowie Vermittlung von Versicherungen als selbständiger Versicherungsmakler, ferner Vermittlung von Investanteilen (Fondsanteilen) sowie von Immobilienfinanzierungen und die Immobilienmaklerei. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Weinlich, Hubert, Büttelborn, *20.05.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen (Teilbetrieb "Unternehmensberatung" und Teilbetrieb "Immobilien") der Hubert Weinlich e.K. mit Sitz in Büttelborn (Amtsgericht Darmstadt HRA 53515) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.03.2008. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 21.08.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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