2012-01-09: Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in dem § 12 (Vertretung) sowie die Streichung des § 11 (Geschäftsführung) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Alexanderstr. 51, 60489 Frankfurt am Main. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Huck, Gerhard, Bäckermeister, Frankfurt am Main.
2016-09-20: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Max-Holder-Straße 20, 60437 Frankfurt am Main.
2019-09-25: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 hat die Umwandlung des Stammkapitals auf Euro sowie dessen Erhöhung um 28.419,13 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Huck's Lieblingsplatz oHG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 50956) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gesellschafter und Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 6 (Einziehung) und § 14 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Herstellung und der Vertrieb von Backwaren aller Art, der Betrieb von Cafés und BIstros sowie die Durchführung von Cateringleistungen. 100.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Huck, Tanja, Wehrheim, *04.11.1974; Lettow, Wolfram, Königswinter, *23.01.1962; Nöth, Thomas, Steinbach (Taunus), *22.10.1979. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Huck's Lieblingsplatz oHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 50956) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.