2010-08-30: Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 5 (Stammkapital), 8 (Veräußerung von Geschäftsanteilen) und 11 (Stimmrecht) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf Euro umgestellt und zur Durchführung der Aufnahme des ausgegliederten Teils des Vermögens von Hügin, Walter Emil, Rickenbach, *19.04.1941 als Inhaber der Firma "Walter Hügin Feinmechanik + Werkzeugbau e.K.", Efringen-Kirchen (Amtsgericht Freiburg HRA 410986) um 341.201,43 EUR auf 400.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Firma geändert; nun: Huegin-Trietex GmbH. Gegenstand geändert; nun: Produktion, Entwicklung und Vertrieb von Elektromotoren und Sonnenschutzsystemen und deren Komponenten und Steuerungssystemen; die Herstellung von Kunststoff-Spritzgussteilen, Stanzteilen, Biegeteilen, Frästeilen, Drehteilen; Formen-, Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Sondermschinen; Montage von Baugruppen, Sonnenschutzsystemen; der Vertrieb von Produkten für Homeautomation und Daten- und Netzwerktechnik sowie damit verbundene Beratung und Dieinstleistungen; Konstruktions- und Entwicklungsleistungen. Der Einzelkaufmann Hügin, Walter Emil, Rickenbach, *19.04.1941 hat als Inhaber der Firma "Walter Hügin Feinmechanik + Werkzeugbau e.K.", Efringen-Kirchen (Amtsgericht Freiburg HRA 410986) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Hügin, Timo Michael, Lörrach, *28.02.1973; Hügin, Walter, Rickenbach, *19.04.1941, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.