Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Hufeland Klinikum GmbH

Krankenhaus, Kassenärztlicher, Notaufnahme..., Fachbereiche, Zentren, Informationsseiten, Ambulanzen, Patientinnen
Adresse / Anfahrt
Rudolph-Weiss-Straße 1-5
99947 Bad Langensalza
1x Adresse:

Langensalzaer Landstraße 1
99974 Mühlhausen Thür


Kontakt
61 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 61 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Hufeland Klinikum GmbH. Die Unstrut-Hainich Kreiskrankenhaus gGmbH mit dem Sitz in Mühlhausen (Amtsgericht Jena HRB 404603) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen 04.06.2007 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-07-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2007 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Gegenstand: ist der Betrieb eines Krankenhauses. Ziel des Krankenhausbetriebes ist die Versorgung der Bevölkerung mit bestmöglichen stationären Krankenhausleistungen, vorstationären und nachstationären Behandlungen und - soweit zulässig - mit ambulanten ärztlichen, medizinisch-technischen und physikalischen Leistungen sowie ambulanten Operationen. Jeder Patient des Krankenhauses hat entsprechend der Art und Schwere seiner Erkrankung in erforderlichem Umfang und im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses das Recht auf Gewährung von Krankenhausleistungen (allgemeine Krankenhausleistungen). Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören ärztliche Leistungen, Pflege, Versorgung mit Arzneien, Verpflegung, Unterkunft und sonstige stationäre, vorstationäre und nachstationäre Leistungen. zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören auch die während des Krankenhausaufenthaltes durchgeführten Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechtes, die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter und die aus medizinischen Gründen notwendige Mitnahme einer Begleitperson des Patienten sowie - falls vereinbart - teilstationäre Leistungen. Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen hält das Krankenhaus Wahlleistungen gegen Entgelt vor, soweit und sofern die allgemeinen Krankenhausleistungen durch die Wahlleistungen nicht beeinträchtigt werden. 2. Der vorgenannte Gesellschaftszweck kann auch dadurch erreicht werden, dass sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Krankenhäusern, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden, als Gesellschafter beteiligt. 3. Neben dem Betrieb eines Krankenhauses kann die Gesellschaft Kruzzeitpflege durchführen und/oder Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH gründen oder sich an Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits Kurzzeitpflege durchführen, soweit diese Gesellschaften gemeinnützig sind. 4. Die Gesellschaft kann sich auch an nicht gemeinnützigen Kapitalgesellschaften als Gesellschafter beteiligen, soweit diese Kapitalgesellschaften Dienstleistungen anbieten, die für den Betrieb eines Krankenhauses notwendig sind, etwa Labordienstleistungen. 5. Weiter kann die Gesellschaft Medizinische Versorgungszentren in der Rechtsform der GmbH gründen und betreiben.

2008-01-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2007 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: ist der Betrieb eines Krankenhauses. Ziel des Krankenhausbetriebes ist die Versorgung der Bevölkerung mit bestmöglichen stationären Krankenhausleistungen, vorstationären und nachstationären Behandlungen und - soweit zulässig - mit ambulanten ärztlichen, medizinisch-technischen und physikalischen Leistungen sowie ambulanten Operationen. Jeder Patient des Krankenhauses hat entsprechend der Art und Schwere seiner Erkrankung in erforderlichem Umfang und im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses das Recht auf Gewährung von Krankenhausleistungen (allgemeine Krankenhausleistungen). Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören ärztliche Leistungen, Pflege, Versorgung mit Arzneien, Verpflegung, Unterkunft und sonstige stationäre, vorstationäre und nachstationäre Leistungen. zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören auch die während des Krankenhausaufenthaltes durchgeführten Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechtes, die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter und die aus medizinischen Gründen notwendige Mitnahme einer Begleitperson des Patienten sowie - falls vereinbart - teilstationäre Leistungen. Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen hält das Krankenhaus Wahlleistungen gegen Entgelt vor, soweit und sofern die allgemeinen Krankenhausleistungen durch die Wahlleistungen nicht beeinträchtigt werden. 2. Der vorgenannte Gesellschaftszweck kann auch dadurch erreicht werden, dass sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Krankenhäusern, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden, als Gesellschafter beteiligt. 3. Neben dem Betrieb eines Krankenhauses kann die Gesellschaft Kurzzeitpflege durchführen und/oder Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH gründen oder sich an Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits Kurzzeitpflege durchführen, soweit diese Gesellschaften gemeinnützig sind. 4. Die Gesellschaft kann sich auch an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften als Gesellschafter beteiligen, soweit diese Kapitalgesellschaften Dienstleistungen anbieten, die für den Betrieb eines Krankenhauses notwendig sind, etwa Labordienstleistungen. 5. Weiter kann die Gesellschaft gemeinnützige medizinische Versorgungszentren in der Rechtsform der GmbH gründen und betreiben.

2009-08-19:
Geschäftsanschrift: Rudolph-Weiss-Straße 1-5, 99947 Bad Langensalza. Prokura erloschen: Dr. Ostlinning, Norbert, Gütersloh, *03.11.1961.

2010-05-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2010 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

2019-07-08:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Bohn, Manfred, Bad Langensalza, *02.08.1950. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Haase, Kerstin, Eckartsberga, *17.12.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kapell, Sven, Helbedündorf OT Großbrüchter, *23.12.1971; Kopp, Jens, Erfurt, *30.03.1967.

2019-07-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2019 hat die Änderung des § 12 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Eintragung lfd. Nr. 7, Spalte 4 b) von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Dr. Haase, Kerstin, Eckartsberga, *17.12.1957, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-05:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Haase, Kerstin, Eckartsberga, *17.12.1957. Bestellt: Geschäftsführer: Kopp, Jens, Erfurt, *30.03.1967, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kopp, Jens, Erfurt, *30.03.1967. Prokura geändert: Einzelprokura: Kapell, Sven, Helbedündorf, *23.12.1971.

Marketing