2017-02-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.2017. Geschäftsanschrift: Im Brühl 2, 79254 Oberried. Gegenstand: Der Betrieb einer Zimmerei, einschließlich Hausbau, Rohbau sowie das schlüsselfertige Erstellen von Gebäuden. Dazu gehört die Übernahme aller Handlungen und Rechtsgeschäften, die jetzt oder in der Zukunft üblicherweise zu diesem Handwerk gehören. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Hug, Herbert, Oberried, *27.05.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hug, Ulrike, geb. Durst, Oberried, *04.01.1967.
2017-05-31: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gebr. Hug GmbH", Oberried hat im Wege der Aufspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.05.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den "Teilbetrieb Zimmerei" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Aufspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-19: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hug, Dominik, Oberried, *07.09.1992.