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Hugo Pfohe GmbH Lübeck

Automobil und Fahrzeugbau, Mazda, Ford...
Adresse / Anfahrt
Am Spargelhof 10
23554 Lübeck
1x Adresse:

Alsterkrugchaussee 355
22335 Hamburg


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-07:
Änderung zu Nr. 3: hinsichtlich des Wohnortes; Geschäftsführer: Pfohe, Karl-Heinz, *13.02.1934, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2008-03-03:
Geschäftsführer: 4. Krusche, Peter, *28.03.1964, Langgöns; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten.

2010-01-15:
Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Krusche, Peter.

2010-01-15:
Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Am Spargelhof 10, 23554 Lübeck.

2011-07-15:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Rothe, Norbert, Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Hugo Pfohe GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 4980) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2011-07-29:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 18.07.2011 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRB 4980) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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