2018-02-07: (Gegenstand des Unternehmens ist der Einkauf und Verkauf von Waren, Dienstleistungen und Gegenständen der Papier-, Kunststoff-, Aluminium- und Druckindustrie, insbesondere der Foodservice- und Verpackungsindustrie, sowie von Einweggeschirr und Einwegwaren, sowie das Erbringen von Dienstleistungen gegenüber Gesellschaften des Huhtamaki Konzerns.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bad Bertricher Straße 6-9, 56859 Alf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Huhtamaki Foodservice Germany Holding GmbH, Alf (Amtsgericht Koblenz HRB 24524), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-03-29: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.03.2018 Teile des Vermögens (Vertrieb, Logistik, Verwaltung) der Huhtamaki Foodservice Germany GmbH & Co. KG mit Sitz in Alf (Amtsgericht Koblenz, HRA 21496) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.