2017-05-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.2017. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 5, 71144 Steinenbronn. Gegenstand: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma HumanTech Dental GmbH & Co. KG - nachstehend "KG" genannt -. Gegenstand des Unternehmens der KG ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Zahnimplantaten sowie Dentalwaren aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hutzel, Jochen Eberhard, Stuttgart, *12.09.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-06-09: Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen.
2018-03-21: Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: HumanTech Dental GmbH. Einzelprokura: Hutzel, Dennis, Stuttgart, *14.12.1988; Wespel, Norbert, Böblingen, *08.08.1970.
2018-07-13: Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile und Gründungsaufwand) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens "HumanTech Germany GmbH", Steinenbronn (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 731437) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Gegenstand geändert; nun: Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Zahnimplantaten sowie Dentalwaren aller Art. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HumanTech Germany GmbH", Steinenbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 731437) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.05.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag aus ihrem Vermögen alle wirtschaftlich zuordenbaren Aktiva (nicht jedoch die Beteiligung an der übernehmenden Gesellschaft sowie die Beteiligung an der HumanTech Türkiye Medikal Saglik Ürünleri Ltd. Sti.) und Passiva (auch Rückstellungen) sowie alle Vertragsverhältnisse und schwebende Geschäfte ihres gesamten, in der Betriebsstätte in Steinenbronn geführten Teilbetriebs "Dental". Übertragen werden insbesondere folgende Aktiva und Passiva des Teilbetriebs: - Sachanlagevermögen - Kundenforderungen per 31. Dezember 2017 - Kreditoren per 31. Dezember 2017 - bestehende Vertragsverhältnisse - Vermögensgegenstände, des Anlage- und Umlaufvermögens, die nicht bilanzierungspflichtig bzw. bilanzierungsfähig sind und wirtschaftlich dem Teilbetrieb zuzuordnen sind, hierzu gehören insbesondere der gesamte Kundenstamm und die Kundenbeziehungen des übertragenden Teilbetriebs auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.