2011-09-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2011 mit Nachtrag vom 30.08.2011. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Lassalle-Straße 15, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Immobilienvermögensverwaltung, Erwerb und Veräußerung, Vermittlung von Immobilien, kaufmännische und technische Betreuung von Immoblien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hummelsheim, Rainer, Timmendorfer Strand, *02.02.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Rainer Hummelsheim als Inhaber unter der Firma "Hummelsheim Immobilien e.K." mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 16432) betriebenen Unternehmens gemäß Spaltungsplan vom 05.08.2011. Die Eintragung wurde wirksam mit Eintragung der Ausgliederung in das Register des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2011.
2013-10-17: Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 30.08.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das von Herrn Rainer Hummelsheim als Inhaber unter der Firma "Hummelsheim Zwangsverwaltung e.K." mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 16960) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen als Ganzes übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2013-11-07: Die Ausgliederung wurde am 23.10.2013 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.