2009-05-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.1997, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Hilscheid (bisher Amtsgericht Wittlich HRB 3986) nach Lautzenhausen beschlossen. Geschäftsanschrift: Flughafen Hahn, Gebäude 663, 55483 Lautzenhausen. Gegenstand: Die Förderung des Fremdenverkehrs im Hunsrück. Hierzu nimmt die Gesellschaft insbesondere folgende Tätigkeiten wahr: a) Die äußere und innere Werbung für den Tourismus, z. B. durch PR-Arbeit, Anzeigen- und Prospektwerbung mit touristischen Angeboten, Vorstellung des Hunsrücks in Medien, auf Ausstellungen, Messen, Märkten u. ä. Veranstaltungen im In- und Ausland; b) Die Ausarbeitung von gebietsumfassenden touristischen Angeboten und Maßnahmen sowie Vermittlung und Verkauf von Reisen in den Hunsrück an Touristikunternehmen und Private; c) Kooperation mit benachbarten Fremdenverkehrsorganisationen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Vertretung von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Winkhaus, Jörn-Peter, Kommen, *20.07.1961, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
2010-02-18: Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.040,00 EUR beschlossen. Ferner wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Finanzierung), 10 (Aufsichtsrat), 11 (Einberufung und Beschlußfassung des Aufsichtsrates), 15 (Jahresabschluß und Lagebericht) beschlossen. Neues Stammkapital: 27.040,00 EUR.
2013-03-01: Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage), § 4 (Finanzierung), § 9 (Geschäftsführung, Vertretung), § 10 (Aufsichtsrat) und § 14 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) beschlossen.