2016-03-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2007 Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen) Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Leopoldshöhe (bisher Amtsgericht Lemgo HRB 6289) nach Bielefeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Mittelbreede 5, 33719 Bielefeld. Gegenstand: Der internationale Handel mit Heimtier- und Reitsportprodukten, Bekleidung, Outdoor, Accessoires und technischen Artikeln, der Import und Export dieser Waren, sowie alle sonstigen Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Trautwein, Nadine, Detmold, *11.01.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Pambor, Nina, Lage, *24.01.1979.
2020-12-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2020 mit der CollarCare UG mit Sitz in Bielefeld verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.