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HvF Leitungsbau GmbH

Etelser in Stuhr, Karrierechance, Durchstarten..., Kopien dieser Seite, Grenzen des Urheberrechtes, Kabelverlegung
Adresse / Anfahrt
Südring 37
29640 Schneverdingen
2x Adresse:

Hinrich-Schmidt-Straße 16
25746 Heide


Alt-Möllner Straße 35-47
23879 Mölln


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3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500.000,00 EUR auf 1.500.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Die weitere Gesellschafterversammlung vom 10.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 8 (Stammeinlagen) und 9 (Geschäftsführer und Vertretung) beschlossen. 1.500.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schröder, Peter, Schneverdingen, *13.01.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-04-06:
Geschäftsanschrift: Südring 37, 29640 Schneverdingen. Prokura erloschen: Hartmann, Bernd, Dipl. Ing., Adendorf, *20.08.1958.

2010-01-07:
Prokura erloschen: Fröhlich, Elfie, Vögelsen, *29.04.1951.

2011-03-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2011 hat eine komplette Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, wobei eintragungspflichtige Tatsachen im Sinne des § 10 Abs. 1 GmbHG unverändert geblieben sind.

2012-07-26:
Nicht mehr Geschäftsführer: von Fintel, Helmut, Schneverdingen, *10.11.1939.

2019-04-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schröder, Peter, Schneverdingen,* 13.01.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Moor Eugen, Buchholz in der Nordheide, * 21.12.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-07-04:
Einzelprokura: Brockmann, Winfried, Drestedt, *25.04.1961.

2020-07-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 71.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Ten Haaf Dükerbau GmbH mit Sitz in Schneverdingen beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert, nun neue Firma: HvF Leitungsbau GmbH. Kapital geändert, nun: 1.625.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist mit am 20.07.2020 wirksam gewordener Eintragung als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.04.2020 mit der Ten Haaf Dükerbau GmbH mit Sitz in Schneverdingen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-07-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 54.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der FIRO Rohrleitungsbau GmbH mit Sitz in Schneverdingen beschlossen. Kapital geändert, nun: 1.554.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist mit am 20.07.2020 wirksam gewordener Eintragung als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.04.2020 mit der FIRO Rohrleitungsbau GmbH mit Sitz in Schneverdingen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-11-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.