2016-03-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.10.1979, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von Hildesheim (bisher Amtsgericht Hildesheim HRB 204203) nach Hannover sowie die Änderung der Firma (vormals Weber Acht Strategy Consultants GmbH) und die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Umstellung des Stammkapitals von 60.000,00 DM auf 30,677,51 EUR sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 42,49 EUR auf 30.720,00 EUR und die Änderung von § 3 (Stammkapital) und § 5 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Ostfeldstraße 18, 30559 Hannover. Gegenstand: Handel mit Erdöl, Erdölprodukten, Erdgas und Chemierohstoffen. Stammkapital: 30.720,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Schramm, Nikolaus, Hildesheim, *19.08.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Lothar, München, *26.01.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-14: Beim Handelsregister ist der Entwurf eines grenzüberschreitenden Formwechselplans vom 21.12.2020 eingereicht worden. An dem grenzüberschreitenden Formwechsel ist folgender Rechtsträgerbeteiligt:Hycori GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover,eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover, unterRegisternummer HRB 21 3614, als formwechselnder Rechtsträger,nach formwechselnder UmwandlungHycori GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem künftigenSitz in Lienz, Österreich, einzutragen im österreichischen Firmenbuch.3. Die an dem grenzüberschreitenden Formwechsel beteiligte Gesellschaft istbzw. wird in den folgenden Registern eingetragen:Hycori GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover,eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover, unterRegisternummer HRB 21 3614, als formwechselnder Rechtsträger,nach formwechselnder Umwandlung :Hycori GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem künftigenSitz in Lienz, Österreich, einzutragen im österreichischen Firmenbuch.4. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern'. a) Gläubigerrechte nach deutschem RechtDie Gläubiger der formwechselnden Gesellschaft können gemäß § 122a Abs.2 i.V.m. § 22 UmwG analog Sicherheitsleistungverlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach derBekanntmachung der Eintragung des grenzüberschreitenden Formwechselsin das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruchnach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Hycori GmbHunter deren Geschäftsanschrift in 30559 Hannover, Ostfeldstraße 18,machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, undvorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch den grenzüberschreitendenFormwechsel die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdetwird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertragoder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischenAnspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereichdes § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicherVermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnisbestehen kann.Gläubigern, die im Falle der lnsolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigungaus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicherVorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, stehtkein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben,dass eine lndividualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungenmöglich ist.Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragungdes grenzüberschreitenden Formwechsels in das Handelsregisterder formwechselnden Gesellschaft kommt eine Sicherheitsleistungnicht mehr in Betrachtb) Rechte der MinderheitsgesellschafterBei dem vorliegenden grenzüberschreitenden Formwechsel existierenkeine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitätenfür die Ausübung der Rechte,der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere lnformationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenanntenGläubigerrechte können jederzeit bei der Hycori GmbH angefordertwerden.
2021-03-09: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.280,00 EUR auf 35.000,00 EUR beschlossen. 35.000,00 EUR.
2021-05-04: Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2021 hat die formwechselnde Umwandlung aus der deutschen Rechtsform einer GmbH in die Rechtsform der österreichischen GmbH (Hycori GmbH mit dem Sitz in Lienz, Österreich) beschlossen. Die Voraussetzungen der formwechselnden Umwandlung nach deutschem Recht liegen vor. Die formwechselnde Umwandlung wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-07-13: Mit Beschluss des Landgerichts Innsbruck vom 05.07.2021 wurde die grenzüberschreitende Sitzverlegung der Hycori GmbH im Firmenbuch des Landgerichts Innsbruck zu FN 556993 h unter der Firma Hycori GmbH mit Sitz in Lienz, Österreich mit Wirkung zum 06.07.2021 i.S.v. § 122 l UmwG eingetragen.