2007-11-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81163) nach Oberursel (Taunus) beschlossen. Gleichzeitig ist der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma), § 4 (Gegenstand) und § 5 (Stammkapital) geändert worden. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, auch in der Form des persönlich haftenden Geseilschafters. Die Gesellschaft übt keine nach § 34 c GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit aus und hält keinen Grundbesitz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Eiberger, Hans-Peter, Bad Homburg v. d. Höhe, *18.12.1960; Trompetter, Karsten, Oberursel (Taunus), *05.08.1958, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Gogalla, Katja, München, *11.04.1968; Lotz, Nicole, München, *07.06.1969.
2009-11-05: Geschäftsanschrift: Altkönigstraße 110a, 61440 Oberursel (Taunus). Nicht mehr Geschäftsführer: Eiberger, Hans-Peter, Bad Homburg v. d. Höhe, *18.12.1960.
2019-08-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der IAG Immobilien Anlage Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Oberursel (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 9643) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.