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IAK Industrie-Anlagen Kaiser GmbH & Co. KG

Industrieanlagen, Schweißfachbetrieb, DNV-zugelassener..., Inertgasschweißen, Serienfertigungen, Anfertigungen, Schweißerei, Filtertechnik
Adresse / Anfahrt
Sportplatzweg 26-28
68804 Altlußheim
1x Adresse:

Sportplatzweg 14
68804 Altlußheim


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-19:
(Die Herstellung von Industrieanlagen, die Metallbearbeitung und der Betrieb einer Schweißerei. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Sportplatzweg 26 - 28, 68804 Altlußheim . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: IAK Industrie-Anlagen Kaiser Verwaltungs GmbH, Altlußheim (Amtsgericht Mannheim HRB 720094).

2014-10-29:
Der Einzelkaufmann Kaiser, Ingomar, Altlußheim, *26.12.1985, hat als Inhaber der Firma "Kaiser Schweißerei e.K., Inh. Ingomar Kaiser", Altlußheim (Amtsgericht Mannheim HRA 705732) einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.10.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom 07.10.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.