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IB Fußbodentechnik Berman GmbH

Fußböden, Hochflorteppichboden, Holzton..., Obejektberiech, Parkettbodens, PQ-Vereins, PQ-VOB, Privathaushaltes, Präqualifizierungsstellen, Gestaltungsvorschläge
Adresse / Anfahrt
Spielhagenstraße 10
10585 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-07-29:
Firma: IB Fußbodentechnik Berman GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Spielhagenstraße 10, 10585 Berlin; Gegenstand: Das Verlgen von Bodenbelägen jeglicher Art sowie Estrich- und Parkettarbeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Berman, Igor, *21.12.1961, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.06.2014

2014-09-02:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Das Verlegen von Bodenbelägen jeglicher Art sowie Estrich- und Parkettarbeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.050,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2014 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung auf 25.050 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen). Rechtsverhaeltnis: Der Gesellschaft ist im Wege der Ausgliederung das einzelkaufmännische Unternehmen Igor Berman e.K. mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 49766) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.

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