2016-02-15: Partnerschaft. Gegenstand: Die für Ingenieurbüros gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 des Ingenieurgesetzes, insbesondere Tragwerkplanung, Bauplanung und technische Bauüberwachung, Baukonstruktion, Bauphysik, Energieberatung/Wärrneschutz, SieGeKo. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dipl.-Ing. (FH) Haseborg, Holger, Ingenieur, Cloppenburg, *21.03.1968; Dipl.-Ing. (FH) Heidemann, Susanne, Ingenieurin, Cloppenburg, *11.05.1971.