2015-12-18: (- Die Tätigkeit als Bausachverständiger, insbesondere die Beweissicherung zur Dokumentation des Ist-Zustandes an Gebäuden oder Bauwerken; dazu gehören auch Erschütterungsmessungen und Schallpegelmessungen, die Bemessung der Statik und Thermographie, die Erstellung von Wertgutachten, Baugrundgutachten sowie die Wertermittlung von Immobilien; - Tätigkeiten im Bereich der Ingenieurgeologie.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: St. Martinsweg 21 a, 67146 Deidesheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Meier Verwaltungs-GmbH, Deidesheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 64689).
2016-08-24: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 das von dem Einzelkaufmann Meier, Peter, Deideheim, geb. am 22.12.1965 unter der Firma Ingenieurbüro Peter Meier e.K. mit Sitz in Deidesheim (Amtsgericht Ludwigshafen, HRA 61342) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.