2012-11-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2012. Geschäftsanschrift: Am Finkenschlag 2, 01108 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dietrich, Andreas, Freital, *22.04.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-04-18: Bestellt: Geschäftsführer: Siegel, Stephan, Dresden, *07.05.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dietrich, Andreas, Freital, *22.04.1977.
2013-09-05: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 3.000,00 EUR auf 33.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) und 7 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 33.000,00 EUR.
2020-10-26: Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2020 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Unternehmensgegenstand. Neuer Gegenstand: Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Bestellt: Geschäftsführer: von Feilitzsch, Andreas, Leipzig, *22.04.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-06-10: Die SAXONIA Surfaces GmbH mit dem Sitz in Halsbrücke (Amtsgericht Chemnitz, HRB 31530) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.