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IBK-Fahrzeugtechnik GmbH

Notlaufsysteme, Sonderschutzräder, Militärfahrzeuge..., Taubertal
Adresse / Anfahrt
Julius-Echter-Straße 5
97941 Tauberbischofsheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2007. Gegenstand: die Konstruktion, Entwicklung und Vermarktung von sicherheitsrelevanten Bauteilen an Fahrzeugen sowie sonstige damit verbundene Beratungs- bzw. Consultingleistungen, der internationale Erwerb und internationale Vertrieb (Handel) von Fahrzeugen, Fahrzeugeinzelteilen und -baugruppen, die Übernahme von Projekten, wobei Projektleitung und das Projektmanagement übernommen wird; findet diese im Ausland statt, ist auch ein Outsourcing möglich. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Dementsprechend ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, internationale Auftragsproduktion und deren Vermarktung zu betreiben, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit mit Dritten zu schließen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Kademann, Mathias, Tauberbischofsheim, *14.03.1954, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-01-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) beschlossen.

2014-07-22:
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mosbach, 1 IN 24/14) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.

2018-10-15:
Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.

2018-11-22:
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.