2011-09-05: Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung von § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 306,22 EUR beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Rheingauer Straße 9, 65388 Schlangenbad. Neues Stammkapital: 77.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Illing, Frank, Heidelberg, *06.03.1963; Schrader, Dirk, Hohenstein, *23.09.1963. Prokura erloschen: Schrader, Dirk, Ingenieur, Hohenstein. Einzelprokura: Schmuck, Stefan, Rodgau, *02.01.1968.
2014-01-13: Nicht mehr Geschäftsführer: Redlich, Hans, Dipl.Ing., Hohenstein. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Illing, Frank, Heidelberg, *06.03.1963; Schrader, Dirk, Hohenstein, *23.09.1963, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Wagner, Hans-Richard, Wiesbaden, *17.09.1950, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-09-24: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Illing, Frank, Heidelberg, *06.03.1963; Schrader, Dirk, Hohenstein, *23.09.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-09-02: Nicht mehr Geschäftsführer: Wagner, Hans-Richard, Wiesbaden, *17.09.1950.
2022-04-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der EWA Ingenieurgesellschaft Elektrotechnik, Wärmetechnik, Automatisierungstechnik mbH mit dem Sitz in Barleben (Amtsgericht Stendal, HRB 112296) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.