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ICEBERG Consulting - Gesellschaft für Management - und Trendberatung mbH

Originalität, Lösungsvorschläge, Projektergebnisse..., Beratergruppe für Veränderung, Trendforschung
Adresse / Anfahrt
Oberneulander Landstraße 42
28355 Bremen
2x Adresse:

Nußbaumallee 25
14050 Berlin


Hermann-Allmers-Straße 31
28209 Bremen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2010-11-19:
Geschäftsanschrift: Louis-Leitz-Str. 1, 28355 Bremen. Geschäftsführer: 3. Gieske, Roland, *22.01.1952, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..

2011-02-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Heuchert, Volker. Prokura: 1. Schütt, Karsten, *24.03.1965, Bremen. Einzelprokura..

2016-04-06:
Geschäftsanschrift: Hermann-Allmers-Straße 31, 28209 Bremen.

2017-03-14:
Geschäftsanschrift: Marcusallee 38, 28355 Bremen.

2017-05-11:
Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Marcusallee 38, 28359 Bremen.

2017-09-11:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Schütt, Karsten; Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 nebst Ergänzung vom 05.09.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 23.08.2017 nebst Ergänzung vom 05.09.2017 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die MOVING MINDS GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 26201 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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