2021-03-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2021. Geschäftsanschrift: Borbecker Str. 22, 40472 Düsseldorf. Gegenstand: Die beratende, planende, steuernde, prüfende und überwachende Ingenieurtätigkeit auf den Gebieten der Geotechnik und Umweltgeotechnik mit allen dazugehörigen Leistungen sowie das Erstellen von Gutachen unter Zugrundelegung von Baugrunderkundungen, Feldversuchen uind bodenmechanischen Laborversuchen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Lammertz, Patrick, Neuss, *29.05.1971; Dr. Stahl, Michael, Kempen, *11.05.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr.-Ing. Jennrich, Carsten, Velbert, *28.01.1969. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ICG Düsseldorf GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 14683) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-03-31: Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Beilke, Otfried, Hannover, *09.01.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-05-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der BGU Ingenieure GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.