2021-03-19: Partnerschaft. Gegenstand: Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Hierzu zählt auch die Akquise von Mandanten durch Seminare, Schulungen, Workshops u. ä. im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dr. Calle Lambach, Inés, Rechtsanwältin, Hamburg, *03.10.1974; Scholle, Christian, Rechtsanwalt, Appen, *15.09.1980, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.