2015-05-26: Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung und Organisation von Musikveranstaltungen. Kapital: 27.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Jensen, Thomas, *07.07.1966, Husum; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: 1.
Hübner, Holger, *27.07.1966, Hamburg, Einzelprokura. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.1994
zuletzt geändert durch Beschluss vom 24.04.2013.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2015 ist der Sitz der Gesellschaft von Dörpstedt (Amtsgericht Flensburg, HRB 646 Sl) nach Niebüll verlegt und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 1 geändert worden. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 01.02.1995
2019-08-29: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 sind § 5 Abs. 3, § 13 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 sowie § 16 der Satzung gestrichen und diese insgesamt neu gefasst worden.
2019-09-24: Geschäftsführer: 2. Hübner, Holger, *27.07.1966, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Prokurist: 1. Hübner, Holger.
2022-02-28: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die WOA Festival GmbH mit dem Sitz in Wacken (Amtsgericht Pinneberg, HRB 14387 PI) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-04: Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 28.02.2022 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Pinneberg, HRB 14387 PI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.