2010-06-21: Neue Geschäftsanschrift: Steinkirchring 16, 78056 Villingen-Schwenningen.
2010-10-04: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Heine, Tim, Donaueschingen, *16.09.1980.
2017-12-20: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 , 5, (Geschäftsführung), 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und 9 (Abtretung und Belastung von Gechäftsanteilen) beschlossen.
2019-07-26: Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Benzing Technische Uhren GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 601085) um 17.611,00 EUR auf 273.611,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung und Vertrieb von Ausweistechnologien, Transpondermedien, Ausweiserstellungssystemen, entsprechender Software und Zubehör dazu, sowie Dienstleistung zur Veredelung von Ausweismedien (Codierung, Personalisierung etc.) und die Herstellung und der Vertrieb von technischen Uhren, Uhrwerken und Messgeräten sowie der Handel mit diesen Geräten und Zubehör dazu. Stammkapital nun: 273.611,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Benzing Technische Uhren GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 601085) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.