2012-12-05: Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Erftstadt beschlossen, ferner wurde beschlossen das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,40 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Erftstadt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Siemensstraße 8 c, 50374 Erftstadt. 26.000,00 EUR. Der mit der Dr. Goetzke & Partner Wirtschaftsdienst für Zahnärzte und Ärzte GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 46580) am 03.12.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 01.01.2012 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2021-08-12: Nach Änderung der Vertretungsberechtigung weiterhin Geschäftsführer: Prof. Dr. Goetzke, Wolfgang, Erftstadt, *27.09.1949, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2021 mit der InnoBroker GmbH mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.