2007-07-03: Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2007 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere eine Änderung in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
2007-09-18: Der Geschäftsführer Steinhaus, Dietmar, Neuss, *02.07.1951 ist nicht mehr von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2009-09-22: Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um -773.000,00 EUR zur Durchführung der Übertragung von Vermögensteilen (Unternehmensbereich Kompostierung) im Wege der Abspaltung auf die AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 35775) beschlossen. Geschäftsanschrift: Oerschbachstraße 31, 40599 Düsseldorf. 762.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-09-22: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH vom 27.08.2009 Teile ihres Vermögens, nämlich den Unternehmensbereich Kompostierung, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 35775) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-02-16: Nicht mehr Geschäftsführer: Steinhaus, Dietmar, Neuss, *02.07.1951. Bestellt als Geschäftsführer: Schlenger, Harald, Tönisvorst, *30.05.1963. Prokura erloschen: Schlenger, Harald, Tönisvorst, *30.05.1963.
2012-04-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Schlenger, Harald, Tönisvorst, *30.05.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Wetzel, Achim, Düsseldorf, *21.06.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schlenger, Harald, Tönisvorst, *30.05.1963.