2010-05-03: Änderung der Geschäftsanschrift: Am Kirchgarten 6, 54429 Schillingen.
2016-10-13: Die Gesellschafterversammlungen vom 26.08.2016 und 05.10.2016 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: IFA Gesellschaft für Immobilien Vermögensverwaltung mbH. Die Erstellung von schlüsselfertigen Gebäuden sowie deren Vermietung und Verwaltung, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Vermittlung von Versicherungs-, Bauspar- und Investmentverträgen sowie Finanzierungen, die Vermögensanlageberatung, die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien, die Verwaltung von eigenem Vermögen.
2017-03-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.01.2017 mit der IFA Verwaltungs GmbH mit Sitz in Schillingen verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-04-10: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.01.2017 mit der IFA Wohnungsbau GmbH mit Sitz in Schillingen verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-11-08: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.04.2017 nebst Ergänzung vom 15.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 24.04.2017 und 15.08.2017 und der Gesellschafterversammlungen der IFA Gesellschaft für Immobilien mbH & Co. KG vom 24.04.2017 und 15.08.2017 einen Teil ihres Vermögens (Betriebsteil "Erstellung von schlüsselfertigen Gebäuden sowie deren Vermietung und Verwaltung, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die IFA Gesellschaft für Immobilien mbH & Co. KG mit Sitz in Schillingen (Amtsgericht Wittlich HRA 41179) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-04-09: Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist: - die Verwaltung von eigenem Vermögen, - die Erstellung von Gebäuden auf eigenen Grundstücken.