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IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH

Gemeinnützige Einrichtungen, Gemeinnützige Organisation, Welfare..., Fund, Mutiges, Lebensraum, Unfortunately, Walfang, Meeresschutz
Adresse / Anfahrt
Max-Brauer-Allee 62-64
22765 Hamburg
Kontakt
58 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 58 Mitarbeiter
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-26:
Die Gesellschafterversammlung hat am 08.08.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 235,41 auf EUR 25.800,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.

2007-06-13:
Der Gegenstand des Unternehmens lautet richtig und vollständig: Das Unternehmen verfolgt den Zweck, die Bildung und Information der Bevölkerung hinsichtlich des Schutzes wildlebender und anderer Tiere sowie der Erhaltung ihres natürlichen Lebensraumes und ihrer Umwelt zu fördern, um insbesondere weltweit Grausamkeiten gegenüber Tieren zu verhindern. Daneben will die Gesellschaft Projekte im Bereich des Tier- und Naturschutzes weltweit unterstützen. Der Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich und unmittelbar ideeller und gemeinnütziger Art. Die GmbH ist selbstlos tätig. Sie verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Zur Verwirklichung ihres Zweckes ist es der Gesellschaft insbesondere gestattet: - Solche Informationsbriefe, Broschüren und Bücher zu versenden beziehungsweise zu vertreiben, die im kommerziellen Handel durch nicht steuerbegünstigte Anbieter nicht erhältlich sind. - Öffentliche Konferenzen, Seminare, Fachgespräche, Vorträge, Kurse, Diskussionen und vergleichbare Veranstaltungen bezüglich des Schutzes wildlebender und anderer Tiere sowie der Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Umwelt abzuhalten und zu organisieren. - Einen Teil der erhaltenen Spenden an andere Körperschaften, auch im Ausland weiterzuleiten, die vergleichbare gemeinnützige Zwecke verfolgen, weiterzuleiten, soweit diese Empfänger sich verpflichten, in angemessener Form nachzuweisen, dass die erhaltenen Mittel ausschließlich für die gleichen gemeinnützigen Zwecke, die auch die Gesellschaft verfolgt, verwendet werden. Für den Fall, dass Mittel fehlverwendet werden oder der Nachweis nicht geführt wird, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. - Projekte zum Schutz von Tieren und der Erhaltung ihrer natürlichen Lebensgrundlage, insbesondere durch Bildung und Informationen der Bevölkerung zu unterstützen. Die Gesellschaft kann daneben alle mit ihrem Status als Gemeinnützige Organisation zu vereinbarenden Maßnahmen ergreifen, die ihren Zweck fördern. Ihre Projekte und Aufgabenbereiche, über die sie insbesondere bilden und informieren will, definiert sie wie folgt: - Maßnahmen zur weltweiten Beendigung der Jagd gefährdeter Tierarten - Andere Maßnahmen zum Schutz vom Aussterben bedrohter oder sonst gefährdeter Tierarten - Notfallrettung von Tieren bei natürlichen und von Menschen herbeigeführten Katastrophen - Maßnahmen zur Beendigung von Tierversuchen durch Unternehmen des Kosmetikbereiches - Herbeiführung einer tierschutzgerechteren Behandlung von Tieren in Ländern, in denen Tiere gequält werden - Finanzierung und Unterstützung der gemeinnützigen Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere e.V. (GSM). Der Begriff "Maßnahmen" umfasst dabei u.a. das Beobachten von Märkten, auf denen die entsprechenden Tierprodukte gehandelt werden, die Aufklärungsarbeit über Geschäfte mit Tieren oder deren Produkten, die Einleitung behördlicher Maßnahmen zur Verhinderung oder Bestrafung des Handels oder Missbrauchs der entsprechend geschützten Arten. Weiterhin beinhaltet der Begriff die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen, Gespräche mit maßgeblichen Politikern, deren Einladung an die Schauplätze der Bedrohung oder des Missbrauches der Arten und die Beobachtung dieser Schauplätze durch eigene Mitarbeiter. Die Aufzählung einzelner Maßnahmen ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung der gefährdeten Tierarten auf internationaler und nationaler Ebene sowie das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden darüber, ob die vorstehende Auflistung einzelner Informations- und Aufgabenbereiche unter Einhaltung des grundsätzlichen Satzungszweckes erweitert oder eingeschränkt wird.Berichtigung der Eintragung vom 2.08.1996 auf dem früheren Registerblatt sowie der Eintragung vom 21.05.2002 (Umschreibung) von Amts wegen.

2008-07-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2007 und 31.07.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und 14 (Bekanntmachungen). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Powers, Melanie, Marstons Mills, *08.08.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-03-17:
Geschäftsanschrift: Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Sonntag, Ralf, Hamburg, *30.07.1958.

2010-12-21:
Bestellt Geschäftsführer: O´Regan, Fred, West Barnstable, MA, USA, *18.12.1946, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Powers, Melanie, Marstons Mills, *08.08.1958.

2011-03-04:
Geschäftsanschrift: Max-Brauer-Allee 62 - 64, 22765 Hamburg.

2013-05-23:
Bestellt Geschäftsführer: Maul, Thomas M., East Sandwich, Massachusetts/USA, *22.12.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: O´Regan, Fred, West Barnstable, MA, USA, *18.12.1946. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Martens, Tom, Wedel, *03.08.1957. Prokura erloschen Oelgardt, Jens Uwe, Tostedt-Land, *15.04.1969.

2015-07-15:
Prokura erloschen Martens, Tom, Wedel, *03.08.1957; Dr. Sonntag, Ralf, Hamburg, *30.07.1958.

2015-12-14:
Bestellt Geschäftsführer: Van Tichelen, Sonja, Kortenaken / Belgien, *13.10.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Susanne, Gebhardt, Hamburg, *16.05.1967.

2020-04-14:
Prokura erloschen Gebhardt, Susanne, Hamburg, *16.05.1967. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kless, Robert, Berlin, *25.09.1968.

2020-04-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 , 5 (Geschäftsführung, Vertretung), 6, 7 und 9 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung des Tier- und Naturschutzes sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Solche lnformationsbriefe, Broschüren und Bücher zu versenden beziehungsweise zu vertreiben, die im kommerziellen Handel durch nicht steuerbegünstigte Anbieter nicht erhältlich sind. Der Gesellschaft ist dabei jede Versand- oder Vertriebsform gestattet (z.B. Papierform, elektronisch). - Öffentliche Konferenzen, Seminare, Fachgespräche, Vorträge, Kurse, Diskussionen und vergleichbare Veranstaltungen bezüglich des Schutzes wildlebender und anderer Tiere sowie der Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Umwelt abzuhalten und zu organisieren. - Projekte zum Schutz von Tieren und der Erhaltung ihrer natürlichen Lebensgrundlage, insbesondere durch Bildung und Informationen der Bevölkerung zu unterstützen. - Austausch mit Behörden und Entwicklung und Durchführung medialer Aktionen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über und Anregung der Legislative zu Tierschutzmaßnahmen. - Der Zweck der Mittelbeschaffung insbesondere durch die Akquise, Sammlung und Koordination von Spenden und sonstigen Mitteln sowie die Weitergabe von Mitteln an Körperschaften im In- und Ausland, die diese Mittel zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigen Zwecke verwenden. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Für den Fall, dass Mittel fehlverwendet werden oder der Nachweis nicht geführt wird, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Die Weiterleitung von Mitteln an Körperschaften im Ausland, die dort vergleichbare steuerbegünstigte Zwecke fördern, erfolgt nur, sofern sich diese verpflichten, der Gesellschaft bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Kalenderjahres einen ausführlichen Mittelverwendungsbericht mit entsprechenden Nachweisen zu übersenden, damit die Körperschaft die steuerbegünstigte Verwendung der Mittel seinem Finanzamt gegenüber nachweisen kann. Die Gesellschaft kann daneben alle mit ihrem Status als gemeinnützige Organisation zu vereinbarenden Maßnahmen ergreifen, die ihren Zweck fördern. Ihre Projekte und Aufgabenbereiche, über die sie insbesondere bilden und informieren will, definiert sie wie folgt: - Maßnahmen zur weltweiten Beendigung der Jagd gefährdeter Tierarten, - andere Maßnahmen zum Schutz von Aussterben bedrohter oder sonst gefährdeter Tierarten, - Notfallrettung von Tieren bei natürlichen und von Menschen herbeigeführten Katastrophen, - Maßnahmen zur Beendigung von Tierversuchen durch Unternehmen des Kosmetikbereiches, - Herbeiführung einer tierschutzgerechteren Behandlung von Tieren in Ländern, in denen Tiere gequält werden. Der Begriff "Maßnahmen" umfasst dabei u.a. das Beobachten von Märkten, auf denen die entsprechenden Tierprodukte gehandelt werden, die Aufklärungsarbeit über Geschäfte mit Tieren oder deren Produkten, die Einleitung behördlicher Maßnahmen zur Verhinderung oder Bestrafung des Handels oder Missbrauchs der entsprechend geschützten Arten. Weiterhin beinhaltet der Begriff die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen, Gespräche mit maßgeblichen Politikern, deren Einladung an die Schauplätze der Bedrohung oder des Missbrauches der Arten und die Beobachtung dieser Schauplätze durch eigene Mitarbeiter. Die Aufzählung einzelner Maßnahmen ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung der gefährdeten Tierarten auf internationaler und nationaler Ebene sowie das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden darüber, ob die vorstehende Auflistung einzelner Informations- und Aufgabenbereiche unter Einhaltung des grundsätzlichen Satzungszweckes erweitert oder eingeschränkt wird. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2020-06-22:
Der Gegenstand lautet richtig: Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung des Tier- und Naturschutzes sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. (3) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Solche lnformationsbriefe, Broschüren und Bücher zu versenden beziehungsweise zu vertreiben, die im Handel durch nicht steuerbegünstigte Anbieter nicht erhältlich sind. Der Gesellschaft ist dabei jede Versand- oder Vertriebsform gestattet (z.B. Papierform, elektronisch). - Öffentliche Konferenzen, Seminare, Fachgespräche, Vorträge, Kurse, Diskussionen und vergleichbare Veranstaltungen bezüglich des Schutzes wildlebender und anderer Tiere sowie der Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Umwelt abzuhalten und zu organisieren. - Projekte zum Schutz vor Tieren und der Erhaltung ihrer natürlichen Lebensgrundlage, insbesondere durch Bildung und Informationen der Bevölkerung zu unterstützen. - Austausch mit Behörden und Entwicklung und Durchführung medialer Aktionen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über und Anregung der Legislative zu Tierschutzmaßnahmen. - Der Zweck der Mittelbeschaffung insbesondere durch die Akquise, Sammlung und Koordination von Spenden und sonstigen Mitteln an Körperschaften im In- und Ausland, die diese Mittel zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigen Zwecke verwenden. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Für den Fall, dass Mittel fehlverwendet werden oder der Nachweis nicht geführt wird, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Die Weiterleitung von Mitteln an Körperschaften im Ausland, die dort vergleichbare steuerbegünstigte Zwecke fördern, erfolgt nur, sofern sich diese verpflichten, der Gesellschaft bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Kalenderjahres einen ausführlichen Mittelverwendungsbericht mit entsprechenden Nachweisen zu übersenden, damit die Körperschaft die steuerbegünstigte Verwendung der Mittel seinem Finanzamt gegenüber nachweisen kann. (4) Die Gesellschaft kann daneben alle mit ihrem Status als gemeinnützige Organisation zu vereinbarenden Maßnahmen ergreifen, die ihren Zweck fördern. (5) Ihre Projekte und Aufgabenbereiche, über die sie insbesondere bilden und informieren will, definiert sie wie folgt: - Maßnahmen zur weltweiten Beendigung der Jagd gefährdeter Tierarten, - andere Maßnahmen zum Schutz von Aussterben bedrohter oder sonst gefährdeter Tierarten, - Notfallrettung von Tieren bei natürlichen und von Menschen herbeigeführten Katastrophen, - Maßnahmen zur Beendigung von Tierversuchen durch Unternehmen des Kosmetikbereiches, - Herbeiführung einer tierschutzgerechteren Behandlung von Tieren in Ländern, in denen Tiere gequält werden. (6) Der Begriff "Maßnahmen" umfasst dabei u.a. das Beobachten von Märkten, auf denen die entsprechenden Tierprodukte gehandelt werden, die Aufklärungsarbeit über Geschäfte mit Tieren oder deren Produkten, die Einleitung behördlicher Maßnahmen zur Verhinderung oder Bestrafung des Handels oder Missbrauchs der entsprechend geschützten Arten. Weiterhin beinhaltet der Begriff die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen, Gespräche mit maßgeblichen Politikern, deren Einladung an die Schauplätze der Bedrohung oder des Missbrauches der Arten und die Beobachtung dieser Schauplätze durch eigene Mitarbeiter. (7) Die Aufzählung einzelner Maßnahmen ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung der gefährdeten Tierarten auf internationaler und nationaler Ebene sowie das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden darüber, ob die vorstehende Auflistung einzelner Informations- und Aufgabenbereiche unter Einhaltung des grundsätzlichen Satzungszweckes erweitert oder eingeschränkt wird.

2020-06-24:
Die Gesellschafterversammlungen vom 04.05.2020 und 03.06.2020 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. dritter Spiegelstrich (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung des Tier- und Naturschutzes sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Solche lnformationsbriefe, Broschüren und Bücher zu versenden beziehungsweise zu vertreiben, die im kommerziellen Handel durch nicht steuerbegünstigte Anbieter nicht erhältlich sind. Der Gesellschaft ist dabei jede Versand- oder Vertriebsform gestattet (z.B. Papierform, elektronisch). - Öffentliche Konferenzen, Seminare, Fachgespräche, Vorträge, Kurse, Diskussionen und vergleichbare Veranstaltungen bezüglich des Schutzes wildlebender und anderer Tiere sowie der Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Umwelt abzuhalten und zu organisieren. - Projekte zum Schutz von Tieren und der Erhaltung ihrer natürlichen Lebensgrundlage, insbesondere durch Bildung und Informationen der Bevölkerung zu unterstützen. - Austausch mit Behörden und Entwicklung und Durchführung medialer Aktionen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über und Anregung der Legislative zu Tierschutzmaßnahmen. - Der Zweck der Mittelbeschaffung insbesondere durch die Akquise, Sammlung und Koordination von Spenden und sonstigen Mitteln sowie die Weitergabe von Mitteln an Körperschaften im In- und Ausland, die diese Mittel zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigen Zwecke verwenden. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Für den Fall, dass Mittel fehlverwendet werden oder der Nachweis nicht geführt wird, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Die Weiterleitung von Mitteln an Körperschaften im Ausland, die dort vergleichbare steuerbegünstigte Zwecke fördern, erfolgt nur, sofern sich diese verpflichten, der Gesellschaft bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Kalenderjahres einen ausführlichen Mittelverwendungsbericht mit entsprechenden Nachweisen zu übersenden, damit die Körperschaft die steuerbegünstigte Verwendung der Mittel seinem Finanzamt gegenüber nachweisen kann. (4) Die Gesellschaft kann daneben alle mit ihrem Status als gemeinnützige Organisation zu vereinbarenden Maßnahmen ergreifen, die ihren Zweck fördern. (5) Ihre Projekte und Aufgabenbereiche, über die sie insbesondere bilden und informieren will, definiert sie wie folgt: - Maßnahmen zur weltweiten Beendigung der Jagd gefährdeter Tierarten, - andere Maßnahmen zum Schutz von Aussterben bedrohter oder sonst gefährdeter Tierarten, - Notfallrettung von Tieren bei natürlichen und von Menschen herbeigeführten Katastrophen, - Maßnahmen zur Beendigung von Tierversuchen durch Unternehmen des Kosmetikbereiches, - Herbeiführung einer tierschutzgerechteren Behandlung von Tieren in Ländern, in denen Tiere gequält werden. (6) Der Begriff "Maßnahmen" umfasst dabei u.a. das Beobachten von Märkten, auf denen die entsprechenden Tierprodukte gehandelt werden, die Aufklärungsarbeit über Geschäfte mit Tieren oder deren Produkten, die Einleitung behördlicher Maßnahmen zur Verhinderung oder Bestrafung des Handels oder Missbrauchs der entsprechend geschützten Arten. Weiterhin beinhaltet der Begriff die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen, Gespräche mit maßgeblichen Politikern, deren Einladung an die Schauplätze der Bedrohung oder des Missbrauches der Arten und die Beobachtung dieser Schauplätze durch eigene Mitarbeiter. (7) Die Aufzählung einzelner Maßnahmen ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung der gefährdeten Tierarten auf internationaler und nationaler Ebene sowie das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden darüber, ob die vorstehende Auflistung einzelner Informations- und Aufgabenbereiche unter Einhaltung des grundsätzlichen Satzungszweckes erweitert oder eingeschränkt wird.

2021-11-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 beschlossen. (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung des Tier- und Naturschutzes sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Seinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Gegenstand des Unternehemns ist die Durchführung von Projekten zur Verwirklichung der Zwecke gem. Absatz 1 durch die in Abs. 4 beschriebenen Maßnahmen. (4) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Solche Informationsbriefe, Broschüren und Bücher zu versenden beziehungsweise zu vertreiben, die im kommerziellen Handel durch nicht steuerbegünstigte Anbieter nicht erhältlich sind. Der Gesellschaft ist dabei jede Versand- oder Vertriebsform gestattet (z. B. Papierform, elektronisch). - Öffentliche Konferenzen, Seminare, Fachgespräche, Vorträge, Kurse, Diskussionen und vergleichbare Veranstaltungen bezüglich des Schutzes wildlebender und anderer Tiere sowie der Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Umwelt abzuhalten und zu organisieren. - Projekte zum Schutz von Tieren und der Erhaltung ihrer natürlichen Lebensgrundlage, insbesondere durch Bildung und Informationen der Bevölkerung zu unterstützen. - Austausch mit Behörden und Entwicklung und Durchführung medialer Aktionen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über und Anregung der Legislative zu Tierschutzmaßnahmen. - finanzielle und ideelle Unterstützung von Projekten zur schulischen udn beruflichen Ausbildung der lokalen Bevölkerung sowie deren Umsetzung, um die Bildungs- und Wirtschaftschancen der lokalen Gemeinschaften zu verbessern, Mensch-Wildtier-Konflikte zu reduzieren, die nachhaltige Nutzung von Landschaften zu fördern und die friedliche Koexistenz von Menschen und Wildtieren sicherzustellen. - die Zuwendung von Mitteln an eine andere Körperschaft im In- oder Ausland oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke (§ 58 Nr. 1 AO). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Die Zuwendung von Mitteln an eine Körperschaft des privaten Rechts, die weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig ist, setzt voraus, dass diese sie Mittel für der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwendet und die Rechtsform des Empfängers im Ausland einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG entspricht. Die Gesellschaft hat in diesen Fälllen sicherzustellen, dass die Verwendung der Mittel durch die Körperschaft im Ausland ausreichend nachgewiesen werden kann; die erhöhte Mitwirkungspflicht der Gesellschaft - Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung und Beschaffung der erforderlichen Nachweise unter Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten - gegenüber dem Finanzamt bei Auslandssachverhalten ist zu beachten (§ 90 Abs. 2 AO). (5) Die Gesellschaft kann daneben alle mit ihrem Status als gemeinnützige Organisation zu vereinbarenden Maßnahmen ergreifen, die ihren Zweck fördern. (6) Ihre Projekte und Aufgabenbereiche, über die sie insbesondere bilden und informieren will, definiert sie wie folgt: - Maßnahmen zur weltweiten Beendigung der Jagd gefährdeter Tierarten, - andere Maßnahmen zu Schutz von Aussterben bedrohter oder sonst gefährdeter Tierarten, - Notfallrettung von Tieren bei natürlichen und von Menschen herbeigeführten Katastrophen, - Maßnahmen zur Beendigung von Tierversuchen durch Unternehmen des Kosmetikbereiches, - Herbeiführung einer tierschutzgerechten Behandlung von Tieren in Ländern, in denen Tiere gequält werden. (7) Der Begriff "Maßnahmen" umfasst dabei u. a. das Beobachten von Märkten, auf denen die entsprechenden Tierprodukte gehandelt werden, die Aufklärungsarbeit über Geschäfte mit Tieren oder deren Produkten, die Einleitung behördlicher Maßnahmen zur Verhinderung oder Bestrafung des Handels oder Missbrauchs der entsprechend geschützten Arten. Weiterhin beinhaltet der Begriff die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen, Gespräche mit maßgeblichen Politikern, deren Einladung an die Schauplätze der Bedrohung oder des Missbrauches der Arten udn die Beobachtung dieser Schauplätze durch eigene Mitarbeiter. (8) Die Aufzählung einzelner Maßnahmen ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung der gefährdeten Tierarten auf internationaler und nationaler Ebene sowie das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden darüber, ob die vorstehende Auflistung einzelner Informations- und Aufgabenbereiche unter Einhaltung des grundsätzlichen Satzungszweckes erweitert oder eingeschränkt wird.

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