2006-01-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2005. Gegenstand: Der Betrieb eines Integrationsfachdienstes (IFD) nach den §§ 109 ff SGB IX zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte und schwerbehinderte Menschen. Der örtliche Zuständigkeitsbereich entspricht dem Bezirk der Agentur für Arbeit Wuppertal.Die Beauftragung des Dienstes erfolgt durch das Integrationsamt des Landschaftsverbands Rheinland, die Agentur für Arbeit oder die Rehabilitationsträger. Die Aufgaben des IFD ergeben sich aus § 110 SGB IX sowie aus dem mit dem Landschaftsverband Rheinland geschlossenen "Vertrag für die Einrichtung und den Betrieb eines Integrationsfachdienstes (IFD) nach §§ 109 ff SGB IX". Im übrigen ist die Gesellschaft zu Handlungen berechtigt, die mit dem gemeinnützigen Zweck und mit dem Gegenstand des Unternehmensin Einklang stehen. Sie ist insbesondere berechtigt, eigene soziale Betreuungsmaßnahmen für seelisch Gefährdete und Behinderte durchzuführen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schönberg, Gerhard, Wuppertal, *10.10.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Berten, Gabriele, geb. Wiemhoff, Wuppertal, *06.12.1949, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-10-29: Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2008 hat § 3 (Gemeinnützigkeit), § 8 (Aufnahme neuer Gesellschafter), § 9 (Organe der Gesellschaft, Geschäftsführer) des Gesellschaftsvertrages neu gefasst, § 11 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) um einen Absatz ergänzt, § 16 -neu- (Beschäftigte in der Gesellschaft) in den Gesellschaftsvertrag eingefügt und die folgenden Paragrafen umnummeriert und neu gefasst: § 16 -alt- (Jahresabschluss) ist § 17 -neu-, § 17 -alt- (Rechnungslegung) ist § 18 -neu-, 18 -alt- (Liquidation) ist § 19 -neu-, § 19 -alt- (Bundesanzeiger, Kosten) ist § 20 -neu-, § 20 -alt- (Salvatorische Klausel) ist § 21 -neu-.
2012-01-12: Änderung zur Geschäftsanschrift: Hofkamp 108, 42103 Wuppertal.
2015-02-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Berten, Gabriele, Wuppertal, *06.12.1949. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Sabine, Wuppertal, *02.09.1962.
2016-08-04: Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Sabine, Wuppertal, *02.09.1962. Bestellt als Geschäftsführer: Kollenberg-Ewald, Diane, Velbert, *29.04.1965.
2022-03-24: Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Zffern 3. bis 5. und § 3 (Gemeinnützigkeit) Ziffer 3. und Ziffer 4. und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Der Betrieb eines Integrationsfachdienstes (IFD nach den §§ 109 ff SGB IX zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte und schwerbehinderte Menschen. Der örtliche Zuständigkeitsbereich entspricht dem Bezirk der Agentur für Arbeit Wuppertal. Die Beauftragung des Dienstes erfolgt durch das Integrationsamt des Landschaftsverbands Rheinland, die Agentur für Arbeit oder die Rehabilitationsträger. Die Aufgaben des IFD ergeben sich aus § 110 SGB IX sowie aus dem mit dem Landschaftsverband Rheinland geschlossenen "Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Integrationsfachdienstes (IFD) nach § 109 ff SGB IX". 2. Im übrigen ist die Gesellschaft zu Handlungen berechtigt, die mit dem gemeinnützigen Zweck und mit dem Gegenstand des Unternehmens in Einklang stehen. Sie ist insbesondere berechtigt, eigene soziale Betreuungsmaßnahmen für seelisch Gefährdete und Behinderte durchzuführen. 3. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zum Unternehmensverbund Bergische Diakonie Aprath gehörenden Gesellschaften. Dies sind derzeit die: - Bergische Diakonie Aprath - BDB Bergische Diakonie Betriebsgesellschaft gGmbH - BDS Bergische Diakonie Sozialdienstleistungen gGmbH - MCS Managed Care Service GmbH - Managed Care Cleaning GmbH - Diakoniestation Niederberg Pflege zu Hause gGmbH - SPZ Sozialpsychiatrisches Zentrum Wuppertal gGmbH - BPR Bergische Alten- und Pflegeeinrichtungen Remscheid gGmbH - Betreuungs- und Vormundschaftsverein der Bergischen Diakonie Aprath e.V. Außerhalb des Unternehmensverbunds der Bergischen Diakonie Aprath wird mit folgenden steuerbegünstigten Körperschaften kooperiert: - Pro Mobil Integra gGmbH Velbert - IFD Integrationsfachdienst Köln gGmbH - Verbund für Psychosoziale Dienstleistungen gGmbH - Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V. Die in der Anlage zum Gesellschaftsvertrag bezeichneten Leistungen kann die Gesellschaft im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens nach § 57 Abs 3 AO zur Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke von anderen dem Verbund der Bergischen Diakonie Aprath angehörenden steuerbegünstigten Körperschaften empfangen. Weitere Leistungen, insbesondere Lieferungen, Dienstleistungen aller Art, Nutzungsüberlassungen oder Personalüberlassungen, kann die Gesellschaft im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 AO anderen nach den §§ 51 bis 68 AO steuerbegünstigten Körperschaften andienen und empfangen. 4. Die Gesellschaft kann sich zu Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. 5. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch durch Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO.