2013-07-15: Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (580 IN 57/13) vom 29.05.2013 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins mangels Masse abgelehnt. Der Verein ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.