2021-12-10: (Der Handel, die Vermietung, Beratung und Installation von technischen Geräten, wie z.B. EDV, Telefonanlagen, Kopiersystemen und Servern, Zubehör und Möbeln sowie weiteren Bürobedarf, die Programmierung von Software und die Einrichtung von Homepages, Consulting und Marketing sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 35, 21614 Buxtehude. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: IGOS Verwaltungs-GmbH, Buxtehude (Amtsgericht Tostedt HRB 209106), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-10: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Görgen Ilhan, Hamburg, *09.02.1977 unter der Firma I.G. Office-System Inh. Ilhan Görgen e.K. in Buxtehude betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-02-23: Der Umwandlungsvertrag vom 13.12.2021 wurde mit entsprechenden Nachtragsvermerk vom 08.02.2022 hinsichtlich des Datums der eingereichten Bilanz berichtigt.