2006-06-14: Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Neue Firma: IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH.
2015-08-07: Die Gesellschafterversammlung hat am 15.06.2015 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 7 (Stammkapital) zu ändern. Stammkapital: 51.200,00 EUR.
2015-11-06: Neues Stammkapital: 51.500,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 300,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Ostwestfalen-Lippe e. V. (AG Bielefeld VR 3861) beschlossen.
2015-11-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2015 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.06.2015 mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Ostwestfalen-Lippe e. V. mit Sitz in Bielefeld verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.