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IHM Messtechnik GmbH

Telemetriesysteme, Messsysteme, Drehmomentmessungen..., Druckmessungen, ICP/IEPE, Kraftmessungen, Sensor-Interface, Prüfsysteme, Spritzguss
Adresse / Anfahrt
Amselstraße 25
31535 Neustadt am Rübenberge
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-04-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2017. Geschäftsanschrift: Amselstraße 25, 31535 Neustadt. Gegenstand: Das Unternehmen entwickelt, fertigt und vertreibt Messtechnik und Sensoren, Prüfstände und Telemetriesysteme. Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Ingenieurdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Malcher, Heiko, Neustadt, *05.03.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 hat zum Zwecke der Übernahme des Vermögens der IHM Heiko Malcher e.K. in Neustadt a. Rbge. im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Stammkapital) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.06.2017 das Vermögens der IHM Heiko Malcher e.K. mit Sitz in Neustadt a. Rbge. als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-07-19:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.07.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.