2010-08-10: Geändert, nun: Geschäftsführer: Jacobs, Jörn, Bad Camberg, *30.12.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. A
2010-08-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Beginn: 13.07.2010. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 15, 65520 Bad Camberg. Gegenstand: die Erbringung aller Dienstleistungen einer Werbeagentur, Unternehmesberatung, Publizistik, Verlag, Herstellung von Printmedien, Handel mit Waren aller Art (insbesondere EDV-Hard- und Software, Werbemittel), Sortwareentwicklung, Webdesign. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jacobs, Jörn, Bad Camberg, *30.12.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-09-22: Neues Stammkapital: 51.050,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2011 das Unternehmen als Ganzes von dem Einzelkaufmann Jörn Jacobs, Bad Camberg, *30.12.1969, unter der Firma IHW Jörn Jacobs e.K. in Bad Camberg (Amtsgericht Limburg; HRA 2961) betriebenen Unternehmens, im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen, gleichzeitig wurde des Stammkapitals um 50,00 Euro erhöht. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern, der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 124 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-22: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 08.09.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 124 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.