2020-01-30: rechtsfähige Anstalt des öffentliche Rechts. Die Satzung ist errichtet am 30.10.2018. Geschäftsanschrift: Eschengrunder Straße 28, 17034 Neubrandenburg. Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen für die Träger der gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Sicherstellung eines elektronischen Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsdienstleistungen. Dabei übernimmt es auch hoheitliche Aufgaben der Träger. Hierzu zählen der Betrieb der Kern-IT sowie damit verbundene Aufgaben: - Systembetrieb/Infrastruktur (Betrieb redundanter kommunaler Rechenzentren, Basissysteme, Arbeitsplatzsysteme, Netzwerk, Sicherheitssysteme, Backup, Storage usw.); - zentrale Beschaffung von Hard- und Software entsprechend vergaberechtlicher Vorgaben; - Koordinierung und zentrale Beschaffung von externen IT-Dienstleistungen entsprechend vergabetechnischer Vorgaben; - Anwenderbetreuung durch einen zentralen Benutzerservice (Helpdesk); - Anwendungsbetrieb für Fachverfahren; - Schul-IT (Bereitstellung und Support nach Vorgaben des jeweiligen Schulträgers); - Datenschutz und IT-Sicherheit (im Rahmen der übertragenen Aufgaben); - Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen und weiteren eGovernment-Herausforderungen (Projektmanagement/Prozessmanagement, Strategieberatung);- Aus-und Weiterbildung, Training, Schulungen sowie Aufgaben gemäß der Aufzählung, soweit sie bisher von den Trägern für Dritte wahrgenommen werden. Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist auch berechtigt, im Rahmen der von ihm betreuten Anwendungen Abrechnungsleistungen durchzuführen. Die Übertragung der Aufgaben wird im öffentilch-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens geregelt. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann die ihm übertragenen Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andre Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage eine expliziten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wahrnehmen. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann sich unter Beachtung seines öffentlichen Zwecks und nach Maßgabe des § 70 Abs. 3KV M-V an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber hinaus ist es zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Zweck des gemeinsamen Kommunalunternehmens unmittelbar gefördert wird. Es kann sic zur Durchführung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Finanzierung des gemeinsamen Kommunalunternehmens erfolgt in Form eine Umlagefinanzierung, Art und Ausgestaltung der Finanzierung gegelt der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bestellt als Vorstand: Grotkopp, Wolfgang Rolf Dieter, Stavenhagen, *15.06.1963; Nonnenmacher, Richard, Neubrandenburg, *02.04.1985.