2016-09-20: Firma: IKV Kita gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Britzer Damm 146, 12347 Berlin; Gegenstand: Die Förderung der Erziehung und der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung von Kindern und die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder.
Der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer oder mehrerer Kindertagesstätten. Die Gesellschaft kann einzelne Kinder unter den Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2 AO selbstlos unterstützen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Dr. Sivri, Yücel, *17.11.1961, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.05.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EKT Elif und Emil e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 30680 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.05.2016; 01.07.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2019-03-15: Gegenstand: Die Förderung der Erziehung und der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung von Kindern und die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder, insbesondere im Hinblick auf die interkulturelle, interreligiöse bzw. die internationale Kooperation zur Förderung der Völkerverständigung und der pädagogischen, sprachlichen und kulturellen Integration. Der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer oder mehrerer Kindertagesstätten im lnland. Die Gesellschaft kann einzelne Kinder unter den Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2 AO selbstlos unterstützen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und Kooperationen mit Einrichtungen im ln- und Ausland, die den Satzungszweck unterstützen, einzugehen. Die Gesellschaft kann ihre Mittel ganz oder teilweise an andere gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften weitergeben. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 .