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ILJIN Motion & Control GmbH

Bearing, Strain Wave, Crossed..., Bangu-ro, Gyeongbuk, Jangsu-myeon, Strain Wave Gear
Adresse / Anfahrt
Karl-Ritscher-Anlage 5
60437 Frankfurt am Main
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-04-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2021. Geschäftsanschrift: Karl-Ritscher-Anlage 5, 60437 Frankfurt am Main. Gegenstand: Forschung und Entwicklung und technische Beratung von Automobilteilen, die Forschung und Entwicklung von industrieller Automatisierungstechnik, die Forschung und technische Beratung von Steuertechnik, die Herstellung und Vertrieb von Getrieben, Antrieben und Antriebskomponeten und anderen Teilen mit oder ohne Steuerungstechnik und weitere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der oben erwähnten Produkte sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und verwandten Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzwecks geeignet sind. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hwang, Changwon, Schweinfurt, *21.01.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der ILJIN GmbH mit Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 8257) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.

2021-06-08:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 01.06.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.