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IMCONIA GmbH

Borlabs, Essenzielle, Heizkostenabrechnung..., EBK, AKZEPTIERE, Videoplattformen, Raum-Maisonette-Wohnung, FAIR-walten, Sanierte
Adresse / Anfahrt
An der Elbaue 24
01796 Pirna
1x Adresse:

Postfach 100253
01782 Pirna


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-11-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2021. Geschäftsanschrift: An der Elbaue 24, 01795 Pirna. Gegenstand des Unternehmens: Hausverwaltung, WEG-Verwaltung, Maklertätigkeit im Immobilienbereich, Abrechnungen gemäß Heizkostenverordnung, immobilienwirtschaftliche Beratungsleistungen und jegliche anderen immobilienwirtschaftlichen Dienstleistungen und Services. Tätigkeiten der Rechts- und Steuerberatung werden keine ausgeführt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wunderlich, Heike, Pirna OT Pratzschwitz, *19.05.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-02-03:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: An der Elbaue 24, 01796 Pirna.

2022-03-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals zur Ausgliederung um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR und die Änderung des § 4 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.02.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Ausgliederungserklärung des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Heike Wunderlich Hausverwaltung e.K. mit dem Sitz in Pirna (Amtsgericht Dresden, HRA 11426) übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.