2008-11-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2008. Geschäftsanschrift: Zum Schacht 3, 66287 Quierschied. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und die Vermarktung von chemischen Erzeugnissen, insbesondere auf der Basis von Hochleistungswerkstoffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zastrau, Ralf, St. Ingbert, *07.05.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-02-03: Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Nanogate Textile & Care Systems GmbH. Neuer Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und die Vermarktung von chemischen Erzeugnissen, insbesondere auf der Basis von Hochleistungswerkstoffen, u.a. im Bereich Textilien und Pflege. Bestellt als Geschäftsführer: Zytur, Holger, Dittelbrunn, *23.06.1961, einzelvertretungsberechtigt.
2014-12-10: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bendjaballah, Salah, Saarbrücken, *22.12.1966.
2018-10-09: Zwischen der Gesellschaft und der Nanogate SE, Quierschied, als herrschender Gesellschaft ist am 03.05.2018 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 07.05.2018 zugestimmt hat.
2019-09-27: Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2020-04-20: Nicht mehr Geschäftsführer: Zastrau, Ralf, St. Ingbert, *07.05.1965.
2020-10-12: Der mit der Nanogate SE, Quierschied, am 03.05.2018 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen der herrschenden Gesellschaft am 01.09.2020 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2021-06-28: Bestellt als Geschäftsführer: Bendjaballah, Salah, Saarbrücken, *22.12.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der konkreten Vertretungsregelung, nun: Geschäftsführer: Zytur, Holger, Dittelbrunn, *23.06.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-29: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.11.2021 mit der Benzy Markenprodukte GmbH mit Sitz in Quierschied (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 107725) verschmolzen. Der Rechtstäger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.